Registrierkassenverordnung

Dieses Modul umfasst folgende Detailfunktionen

Die Kasse weist eine Kassenidentifikationsnummer auf, die über FinanzOnline vom Anwender gemeldet werden muss. Die Kasse wird über eine geeignete Schnittstelle zu einer Sicherheitseinrichtung mit einer Signaturerstellungseinheit verbunden. Jeder Beleg erhält einen maschinenlesbaren Code. Jeder einzelne Rechnungsbeleg sowie die nachfolgenden erklärten Monats- und Schlussbelege erhalten eine elektronische Signatur. D.h. es wird eine elektronische Signatur von der Signaturerstellungseinheit angefordert und am zugehörigen Beleg als Teil des maschinenlesbaren Codes angedruckt. Für jede Kasse gibt es einen Startbeleg, der einer Prüfung nach §6(4) RKSV entspricht. Bei der Auswertung der Rechnungsbelege, dem Datenerfassungsprotokoll (DEP) wird jeder einzelne Barumsatz inkl. der elektronischen Signatur erfasst und abgespeichert. Barumsätze werden laufend aufsummiert (Umsatzzähler). Der Umsatzzähler wird mit dem Verschlüsselungsalgorithmus AES 256 verschlüsselt. Das Datenerfassungsprotokoll kann entsprechend exportiert werden. Im Falle einer planmäßigen Außerbetriebnahme der Registrierkasse kann ein Schlussbeleg mit Betrag Null (0) erstellt werden. Damit die vorgeschriebene, quartalsweise Sicherung des Datenerfassungprotokoll nicht vergessen wird, steht eine Erinnerungsfunktion, die auf die durchzuführende Datensicherung hinweist zur Verfügung.

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