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Allgemeine Geschäftsbedingungen
3. Nicht durch diesen Vertrag gedeckte Leistungen
3.1 Falls nicht explizit in diesem Vertrag anders geregelt, die Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit für die mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragten Personen des Auftragnehmers.
3.2 Im Falle unberechtigter Inanspruchnahme von Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die angefallenen Kosten dem Auftraggeber mit den jeweils gültigen Kostensätzen in Rechnung zu stellen.
3.3 Leistungen, die durch mangelhafte Installation von Hardware und/oder Systemsoftware bedingt sind und Leistungen, die durch Hardwareänderungen und/oder durch Änderungen von nicht vertragsgegenständlichen wechselseitig programmabhängigen Softwareprogrammen bedingt sind.
3.4 Leistungen für die fachgerechte Installation des vertragsgegenständlichen Softwareprogrammes auf der EDV-Anlage des Auftraggebers.
3.5 Leistungen für die Konvertierung von gespeicherten Daten von einem Softwareprogramm zu einem anderen Softwareprogramm.
3.6 Individuelle Programmanpassungen bzw. Neuprogrammierungen.
3.7 Programmänderungen aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften, wenn sie eine Änderung der Programmlogik erfordern.
3.8 Der Auftragnehmer wird von allen Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag frei, wenn Programmänderungen in den vertragsgegenständlichen Softwareprogrammen ohne vorhergehende Zustimmung des Auftragnehmers von Mitarbeitern des Auftraggebers oder Dritten durchgeführt oder die Softwareprogramme nicht widmungsgemäß verwendet werden.
3.9 Die Beseitigung von durch den Auftraggeber oder Dritten verursachten Fehlern.
3.10 Verluste und Schäden, die direkt oder indirekt durch Handlungen oder Unterlassungen bei der Bedienung durch den Auftraggeber oder des Anwenders entstehen.
4. Preise
4.1 Die genannten Preise verstehen sich ab Erfüllungsort. Die Kosten von Programmträgern (Disketten, etc.) sowie Dokumentationen und allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.
4.2 Für Dienstleistungen, die in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers erbracht werden können, jedoch auf Wunsch des Auftraggebers bei diesem erbracht werden, trägt der Auftraggeber die Kosten für Fahrt, Aufenthalt Unterkunft und Wegzeit für die mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragten Personen des Auftragnehmers.
4.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei nach Vertragsabschluss eintretenden Steigerungen von Lohn- oder Materialkosten bzw. sonstigen Kosten und Abgaben zu erhöhen und dem Auftraggeber ab dem auf die Erhöhung folgenden Monatsbeginn anzulasten. Die Erhöhungen gelten vom Auftraggeber von vornherein als akzeptiert, wenn sie nicht mehr als 10 % jährlich betragen.
4.4 Alle Gebühren und Steuern (insbesondere Mehrwertsteuer) werden aufgrund der bei Vertragsabschluss bestehenden Gesetzeslage berechnet. Falls die Abgabenbehörden darüberhinaus nachträglich Steuern und Abgaben vorschreiben, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.
5. Liefertermine
5.1 Der Auftragnehmer ist bestrebt, innerhalb angemessener Frist auf die jeweiligen Anfragen des Auftraggebers während der normalen Arbeitszeit des Auftragnehmers Auskunft zu geben.
5.2 Dem Auftraggeber steht wegen Überschreitung der in Aussicht gestellten Termine weder das Recht auf Rücktritt noch auf Schadenersatz zu.
5.3 Teillieferungen und Vorlieferungen sind zulässig.
Stand: 2011-07-14




